Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, nach der Coronaverordnung vom 03.04.2022 ist die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen aufgehoben worden. Wir haben uns jedoch entschieden zum Schutz aller Stromradler in unseren Räumen das Hausrecht auszuüben und das Tragen einer FFP2 Maske beizubehalten. Zum einen sind unsere Räumlichkeiten sehr schlecht
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