Stromrad Adventskalender 15.Dezember 2020

Heute machen wir mal blau

Dienstag´s haben wir geschlossen, aber …

Wussten Sie schon, dass 

es 2 Fördermodelle für E-Lastenräder / eCargobikes in Stuttgart gibt ?

Das erste Modell, vom Land Baden-Württemberg,  fördert die Anschaffung von Elektro-Lastenräder für Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Kommunen mit bis zu 3.000 Euro pro Rad.

Das zweite Modell, initiiert von der Stadt Stuttgart, fördert die Anschaffung eines E-Lastenrads für Familien (mit mindestens einem Kind) mit 1.000 Euro bis zum 31.12.2020 und mit 800 Euro ab dem 01.01.2021. Zudem könnte nach 3 Jahren noch ein Nachhaltigkeitsbonus ausbezahlt werden.

Einzelheiten, Bedingungen und Vorgehensweisen erfahren Sie auf unseren Seiten:

  1. E-Lastenradförderung Land Baden-Württemberg
  2. E-Lastenradförderung Stadt Stuttgart für Familien

 

Eine Information vom Stromrad-Team Stuttgart

Stromrad Stuttgart | E-Lastenrad Förderung Baden-Württemberg

klick auf ein Bild ( Jeden Tag öffnet sich ein Fenster für eine kleine oder größere Überraschung im Stromrad City-Shop | Stuttgart | Olgastrasse 43 )

  • Bei den „Überraschungen“ handelt es sich um Angebote, kleinere Geschenke oder werthaltige Informationen.
  • Vom 01.-24. Dezember wird jeden Tag eine neue „Überraschung“ von Stromrad angeboten.
  • Jede „Überraschung“, die ein Angebot oder ein Geschenk beinhaltet gilt nur am Tag der Veröffentlichung während der Öffnungszeiten des Stromrad City-Shops in Stuttgart | Olgastrasse 43 | Mo 10:00 – 18:00 | Di geschlossen | Mi-Sa 10:00 – 18:00 | Am 24.12. ist geschlossen.
  • Die Angebote und Geschenke können ausschließlich im Stromrad City-Shop Stuttgart | Olgastrasse 43 persönlich abgeholt werden.
  • Pro Person kann jeweils nur 1 ( ein ) Angebot oder Geschenk ausgehändigt werden.
  • Es gilt das “ Wer zuerst kommt, mahlt zuerst “ Prinzip.
  • Die Angebote oder Geschenke sind in der Stückzahl auf den jeweiligen Tag begrenzt.
  • Angebote oder Geschenke können nicht in Form von Bargeld eingewechselt werden.
  • Angebote oder Geschenke können nicht telefonisch, per eMail, Fax, Brief, Postkarte eingelöst oder angefordert werden. Dies muss immer persönlich und vor Ort geschehen.
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