Es hätte so leicht, einfach und für den Bürger verständlich sein können:
Anfang Juli 2012 hat der Bundesrat über den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 beraten. In diesem Gesetzentwurf ist unter anderem die Aufnahme von Elektro-Fahrzeugen in das ‚Dienstwagenprivileg‘ vorgesehen. Auf Initiative aus Baden-Württemberg wurde eine Erweiterung des Gesetzes auch auf dienstlich genutzte Stromräder, Fahrräder (Dienstzweiräder) beantragt. Eigentlich eine sinnvolle und verständliche Erweiterung, die zudem nur geringe steuerliche Auswirkungen gehabt haben dürfte.
Nach dem Dienstwagenprivileg können Arbeitnehmer, die ein Dienstfahrzeug auch privat nutzen, hierfür vom Finanzamt eine zusätzlich zu versteuernde Pauschale von einem Prozent des Auto-Listenpreises im Monat als Einkommen angerechnet bekommen. Wird Arbeitnehmern hingegen ein Dienstzweirad auch zur privaten Nutzung überlassen (z.B. Stromrad (Pedelec), Elektrofahrrad, E-Bike, ….), so wird der gesamte Wert bzw. die Leasingrate als zu versteuernder Sachbezugswert als Einkommen veranschlagt.
Der Antrag Baden-Württembergs zu einer steuerlichen Gleichstellung von klima-freundlichen Dienstzweirädern fand im Bundesrat leider keine Mehrheit.
Was sagt uns dieser Vorgang? Elektromobilität wird politisch nur auf 4 Rädern wahrgenommen. Vielleicht müssen erst zwei Stromräder konstruktiv miteinander verbunden werden um steuerlich wenigstens eine Gleichbehandlung zu erreichen. Ein Vorschlag ist auf dem beiliegenden Bild zu sehen.
Wir (Strom)Radler müssen intensiver und vor allen Dingen „lauter“ in Politik und Wirtschaft wahrgenommen werden!
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht. http://www.openpr.de/news/671153/Stromraeder-steuerlich-benachteiligt.html
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